Psychotherapeutengesetz - Ausbildung
Das Psychotherapeutengesetz, genauer: Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, enthält sämtliche rechtliche Bestimmungen für Ausbildung, Zulassung, Approbation und Abrechnung von Psychotherapeuten in Deutschland. Es wird in der Regel mit PsychThG abgekürzt und ist seit 1999 in Kraft. Es hat durch Änderungen in anderen Gesetzen zahlreiche Nachträge und Ergänzungen erfahren. Zudem gelten Übergangsregelungen, die für Psychotherapeuten gelten, die vor in Kraft treten des aktuellen Gesetzes ihr Studium zum Psychotherapeuten abgeschlossen haben. Es ist nicht nur für Mediziner mit der Zusatzausbildung Psychotherapeut bindend, sondern auch für Heilpraktiker, die diese Zusatzausbildung durchlaufen haben.
Neben der Definition der Ausbildungsinhalten und der Grundlagen, die ein Ausbildungsort für Psychotherapie erfüllen muss, sind auch die Regelungen zur Zulassung niedergelegt. Die Zulassungsverordnung für Ärzte beschreibt die Voraussetzungen unter denen Ärzte und Psychotherapeuten eine Zulassung im Ärzteregister erhalten können. Bis zur Aktualisierung 1999 galt die Zulassungsverordnung ausschließlich für Ärzte. Die Bestimmungen, die hier hinterlegt wurden, gelten nun in gleichem Umfang auch für Psychotherapeuten. Therapeuten, die bereits vor 1999 praktizierten müssen keine Anträge stellen, um in das Ärzteregister aufgenommen zu werden.
Auch für die Approbation und die wissenschaftliche Arbeit stellt das Psychotherapeutengesetz umfassende Regeln auf. Neben der Staatsangehörigkeit und den Befähigungszeugnissen, die ein Psychotherapeut für seine Approbation vorlegen muss, sind im PsychThG auch die Fälle aufgezeigt, die zur Ablehnung der Approbation führen können. Da eine Approbation auch bei einem Psychotherapeuten entzogen werden kann, sind die dafür gelten Bestimmungen ebenfalls im Psychotherapeutengesetz, genauer: § 3, festgelegt.
Das Psychotherapeutengesetz ist eng mit anderen Gesetzen verbunden. Hierzu zählen vor allem das Sozialgesetzbuch sowie das Strafrecht. Änderungen in diesen Gesetzestexten führen oftmals auch zu Ergänzungen oder Änderungen im Psychotherapeutengesetz. Somit wird gewährleistet, dass Patienten, Angehörige aber auch die Psychotherapeuten selbst in einem rechtlich abgesicherten Raum agieren können. Dies schon vor allem deshalb, weil die Ausbildungsrichtlinien für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten besonders streng geregelt sind. Kaum ein anderer Berufszweig hat mit ähnlich diffizilen Gegenständen zu tun – die Seele eines Menschen ist ein kostbares Gut, dessen Behandlung besonderer Richtlinien bedarf.
Diese Richtlinien, die im Psychotherapeutengesetz festgelegt sind, beschreiben exakt die Qualität der Ausbildungsorte sowie die Hochwertigkeit der Ausbildungsinhalte. Besonders wird hier Wert gelegt auf eine Einheitlichkeit der Ausbildungsqualität, unabhängig davon, ob das Studium an einer staatlichen Universität oder einer privaten Hochschule erfolgt. Zudem sind die Ausbildungsstunden für praktische und theoretische Bildung sowie die Voraussetzungen für Beginn des Studium und für die staatliche Prüfung genau festgeschrieben. Die Einhaltung der Ausbildungsbestimmungen wird zum Beispiel durch die Psychotherapeutenkammern der Bundesländer überwacht.